Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach EU Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz / Erfassung der Kontaktdaten

Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer / Besucher und Begleitungen sind zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren (Kontakterfassung).
Diese sind für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs der Gäste aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten.