Datenschutz / Erfassung der Kontaktdaten Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer / Besucher und Begleitungen sind zu erfassen und für vier Wochen aufzubewahren (Kontakterfassung). Diese sind für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs der Gäste aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten.